Verhalten bei Krankheit
Die telefonische Abmeldung erfolgt täglich bis 07.30 Uhr im Sekretariat. Bei Erkrankungen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine handschriftliche Mitteilung der Eltern über die Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung länger als zehn Tage oder bestehen Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.